An die Bundeskanzlerin,
Bundesfamilienministerin,
Bundesjustizministerin,

Bundesinnenminister,
Familienminister*innen der Länder
Ministerpräsidenten*innen der Länder,
Justizminister*innen der Länder


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Giffey,
sehr geehrte Frau Justizministerin Barley,
sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,
sehr geehrte Damen und Herren,

seit einem Jahr tagt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um einen Formulierungsvorschlag für die Aufnahme der Kindergrundrechte in unser Grundgesetz zu erarbeiten. Medienberichten vom 19.05.2019 zufolge besteht mehrheitlich Einvernehmen, der Kindeswohlvorrang und die Beteiligungsrechte der Kinder seien aber noch strittig.

Wir als Aktionsbündnis Kinderrechte fordern seit unserer Gründung im Jahre 1994, also seit 25 Jahren, die Aufnahme der Schutzrechte, der Förderrechte, des Rechtes auf Beteiligung und des Vorranges des Kindeswohls in das Grundgesetz.

Deshalb freut sich das Aktionsbündnis, dass die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention – Kindeswohlprinzip (Art. 3 UN-KRK), Entwicklungsrecht bzw. Entfaltung der kindlichen Persönlichkeit/kindgerechte Lebensbedingungen (Art. 6 UN-KRK), Beteiligungsrecht (Art. 12 UN-KRK) – neben dem Schutz- und dem Förderaspekt ihren Niederschlag im aktuellen Formulierungsvorschlag der Arbeitsgruppe gefunden haben. In dieser Form wäre die Grundgesetzänderung ein Meilenstein für die Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechte und damit für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Für uns ist von entscheidender Bedeutung, dass bei der Formulierung der Kinderrechte im Grundgesetz die in der UN-Kinderrechtskonvention enthaltenen zentralen Eckpunkte eingehalten werden. Die Regelung darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist.

Dabei möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass die explizite Verankerung des Kindeswohlvorrangs und des Beteiligungsrechts dem Ringen um einen Kompromiss zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung nicht zum Opfer fallen dürfen. Nur mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-KRK entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention entgegengewirkt werden.

Das Aktionsbündnis Kinderrechte geht nun davon aus, dass die Bund Länder-Arbeitsgruppe zeitnah einen Bericht über den Stand ihrer Arbeiten veröffentlicht und dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft ermöglicht wird.

Wir appellieren daher an Sie, sich dafür einzusetzen, dass ein Formulierungsvorschlag mit den oben genannten Prinzipien aus der UN-Kinderrechtskonvention die Grundlage für den weiteren Gesetzgebungsprozess darstellt. Denn die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sollte ein zentrales Anliegen bei der Grundgesetzänderung bleiben.

Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite und freuen uns über einen fachlichen Austausch.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Graf Waldersee
Vorstandsvorsitzender
UNICEF Deutschland

Thomas Krüger
Präsident
Deutsches Kinderhilfswerk

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund

Prof. Dr. Sabine Walper
Präsidentin
Deutsche Liga für das Kind