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Aktionsbündnis Kinderrechte

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Über Uns

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Jedoch steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt.
Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der deutschen Liga für das Kind fordern wir, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

Warum gehören die kinderrechte ins grundgesetz?

FAQ

Warum Kinderrechte ins Grundgesetz?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden die Kinder zwar in Artikel 6 erwähnt. Sie sind jedoch nur „Regelungsgegenstand“ der Norm, also Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art.6 GG, Absatz 2). Kinder werden nicht als Rechtssubjekte behandelt, ihre Grundrechte setzen sich in der Rechtsprechung kaum durch oder finden in der Rechtsprechung kaum Niederschlag. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit in seiner Rechtsprechung bereits klargestellt, dass sich elterliche Pflege und Erziehung stets am Kindeswohl als oberster Richtschnur zu orientieren haben. Ebenfalls aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist heute anerkannt, dass das Kind „ein Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist“ (BVerfGE 24, 119 (144)). Das Grundgesetz selbst allerdings bringt bis heute weder den in der Kinderrechtskonvention verankerten Vorrang des Kindeswohls noch den grundlegenden Gedanken dieses völkerrechtlichen Abkommens zum Ausdruck – dass nämlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder der menschlichen Gemeinschaft, als eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität anzuerkennen sind.
Welche Rechte müssen ins Grundgesetz aufgenommen werden – und wo?
 

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schlägt folgende Kernelemente für eine Verfassungsänderung vor:

  • Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen;
  • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
  • Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
  • Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
  • Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
  • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.

Den Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses finden Sie hier.

 

Was würde sich durch die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ändern?
 

  • Der Staat in der Verantwortung
    Die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht in das Grundgesetz würde vor allem sehr viel stärker als bislang die Verantwortung von Staat und Eltern verdeutlichen, sich bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten gegenüber Kindern am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Das gilt für Entscheidungen von Behörden – etwa bei der Planung von Wohnvierteln, beim Straßenbau oder der Ausgestaltung des Lehrplans– und ebenso für Entscheidungen der Eltern für eine bestimmte Schule oder Betreuungsform.
  • Kindgerechte Lebensverhältnisse
    Insgesamt würde der Staat stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Angesichts der aktuellen Debatte über wachsende Kinderarmut, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Reich und Arm und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal.
  • Verfassungsbeschwerde
    Wenn die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden, könnte bei Verletzung dieser Rechte eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Auch bei gerichtlichen Entscheidungen in unteren Instanzen müssten sich Gerichte an den in der Verfassung verankerten Grundrechten der Kinder orientieren – etwa, wenn bei der Haushaltsplanung einer Kommune Kinderspielplätze oder Einrichtungen für Jugendliche zugunsten von Straßen oder Projekten für Erwachsene gestrichen werden. Die Rechte der Kinder würden einklagbar – eine deutliche Stärkung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland.
  • Kinderschutz
    Trotz wichtiger Reformen in der Vergangenheit kommt es immer wieder zu Gefährdungen durch Vernachlässigung oder Gewalt, sei es durch Überforderung der Eltern , durch eine Täterschaft anderer Privatpersonen oder durch Defizite in öffentlichen Institutionen. Eine Verankerung des Rechtes der Kinder auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung im Grundgesetz würde den Kinderschutz und das Recht der Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung stärken. Das Wohlergehen der Kinder ist häufig schon lange in Gefahr, bevor es zu unmittelbarer Gewalt oder extremen Formen der Vernachlässigung kommt. Hier würde eine Grundgesetzänderung Entscheidungsträger bei der Interessenabwägung im Sinne des Kindeswohls stärken.
  • Recht der Eltern
    Eine Änderung des Grundgesetzes würde außerdem deutlich machen, dass die im Artikel 6 verankerten Befugnisse der Eltern gegenüber ihren Kindern vor allem das Recht der Kinder auf Erziehung und Pflege sichern sollen. Eltern müssen bei der Ausübung ihres Rechtes mit abnehmender Bedürftigkeit und wachsender Einsichtsfähigkeit der Kinder deren Rechte berücksichtigen, sie als eigenständige Persönlichkeiten wahrnehmen und sie an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligen.
  • Signal an die Öffentlichkeit
    Dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind, entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung, geschweige denn der täglichen Praxis in Elternhaus, Schule, öffentlichen Einrichtungen sowie Verwaltung und Politik. Schon die Diskussion um eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zeigt, wie wichtig es ist, die allgemeine Öffentlichkeit mit den Kinderrechten vertrauter zu machen. Dies würde durch eine Grundgesetzänderung noch verstärkt.
  • Internationale Signalwirkung
    International hätte eine Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz Signalwirkung. Denn obwohl fast alle Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, mangelt es an gesetzlicher Umsetzung. Aber es gibt Bewegung: So hat die spanische Verfassung ihren Text dahin geändert, dass sie nunmehr explizit auf die Rechte der Kinder hinweist, die Kinder nach internationalen Abkommen genießen. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union räumt ihnen in Artikel 24 diese Rechte ein.
Würden dadurch die Rechte der Eltern eingeschränkt?
Von Gegnern einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wird immer wieder ins Feld geführt, auf diese Weise würden die Rechte der Eltern geschwächt. Dies ist jedoch eine unzulässige Gegenüberstellung. Es geht nicht darum, Eltern und Kinder gegeneinander auszuspielen. Vielmehr wollen die Befürworter der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz Kinder als eigenständige Subjekte Rechnung tragen und die Verantwortung der Eltern wie des Staates im Hinblick auf das Kindeswohl deutlicher machen. Staat wie Eltern haben gemäß der Kinderrechtskonvention dieselbe Verpflichtung: die Verwirklichung der Kinderrechte im Sinne des Kindeswohls. Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen immer wieder ausgesprochen, dass das Elternrecht aus Art. 6 kein Recht am Kind ist, sondern ein Pflicht-Recht der Eltern zum Wohle des Kindes (u.a. in 1 BvR 1620/04, 01.04.2008).
Wer unterstützt das Vorhaben noch?

ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen e.V. | AEED, Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Erzieher in Deutschland e.V. | AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe AG| Kinderflüchtlinge BAFF e.V. (Bundesweite AG der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) | Aktion Humane Schule e.V. | Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. | Bundesverband Aktionskomitee Kind im Krankenhaus e.V. | Aktiv Verbund Berlin e. V. | amnesty international Gruppe Leipzig II | Arbeitersamariterbund | | Arbeitsstelle Frühförderung Hessen | Bayerischer Elternverband e.V. | Behandlungszentrum für Folteropfer e.V. | Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. | Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. | Bundesarbeitsgemeinschaft Evang. Familien-Bildungsstätten e.V. | Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien BAG KiAP e.V. | Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen e.V. | Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz | BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. | Bundesjugendwerk der AWO | Bundeskonferenz für Erziehungsberatung | Bundesverband der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) | Bundesverband der Kindervereinigung e.V. | Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. | Bundesverein Väteraufbruch für Kinder e.V. | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung DAGO Kinderlobby e.V. | Der Paritätische Gesamtverband Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind (DGhK) | Deutsche Jugend in Europa – Bundesverband (djo) | Deutsche Liga für das Kind | Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) | Deutscher Frauenring e.V. (DFR) | Deutscher Kinderschutzbund untere Saar e.V. | Deutsches Jugendrotkreuz Landesverband Saarland | Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (DW EKD) | DLRG-Jugend – Bundesebene Dr. Andreas F. Philipp / Stiftung „Drei zum Leben“ | Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen e.V. | European Network of Masters on Children’s Rights (ENMCR) | Forum Menschenrechte | Fröbel e.V. | gegen-missbrauch e.V. | Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. | Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein | Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD | Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e.V. | Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) | Gewerkschaft verdi |Koblenz Giordano-Bruno-Stiftung |Großeltern pro Enkel |Grundschulverband e.V. | Gustav Heinemann-Initiative e.V. | Hamburger Tagesmütter und -väter e.V. | Humanistischer Verband Deutschlands | Bundesverband Initiative für Große Kinder e.V. | Interessenverband Unterhalt und Familienrecht ISUV / VDU e.V. | Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH e.V.) | Internationale Vereinigung der Waldorfkindergärten e. V. | Internationaler Bund – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit | Johanniter-Jugend NRW Jugend im dbb beamtenbund und tarifunion (dbb jugend) | Johanniter-Jugend in der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Berlin | jutecmedia care – nichtkommerzielle Medienarbeit für Kinder- u. Jugendprojekte | Kindernetzwerk für kranke und behinderte Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft e.V. | Kindernothilfe e.V. | KINDERVEREINIGUNG Sachsen e.V. | Landesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen Niedersachsen/Bremen e.V. | Landesarbeitsgemeinschaft KiAP Bayern | Landesarbeitsgemeinschaft Kiap MV | Landesarbeitsgemeinschaft KiAP-Hessen (Kinder in Adoptions- u. Pflegefamilien) | Landesjugendring Berlin e.V. | Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. | Landesjugendring NRW | Landesjugendwerk der Awo Hamburg | Landesjugendwerk der bayerischen Arbeiterwohlfahrt | Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e.V. | LOA Lernen ohne Angst e.V.| LV der Pflege- und Adoptiveltern Sachsen/Anhalt | Macht Kinder stark für Demokratie! e.V. | MAKISTA | Montessori Landesverband Saarland e.V. | Münchner Kinder- und Jugendforum | Naturfreundejugend Deutschlands | Naturfreundejugend Nordrhein-Westfalen | Netzwerk „Gegen Gewalt und Mobbing an Schulen“ | Netzwerk Kindergesundheit und Umwelt Nummer gegen Kummer e.V. | PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. | Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. | Plan International Deutschland e. V. | Pädagogische Aktion/Spielkultur e.V. | REFUGIO Bremen e.V. – psychosoziales Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folterüberlebende |REFUGIO München |Refugio Villingen-Schwenningen | Kontaktstelle für traumatisierte Flüchtlinge SHIA e. V. – Bundesverband SJD | Die Falken SOS-Kinderdorf e.V. | Sozialverband Deutschland e.V. | Spielmobile e.V. // Bundesarbeitsgemeinschaft | Stiftung Internet Jugend Center | terre des hommes Deutschland | Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. |Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. | Verband für Interkulturelle Arbeit – VIA e.V. | Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) | Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP) | Volkssolidarität Bundesverband e.V. | World Childhood Foundation | Zukunftsforum Familie