2019 wird die Kinderrechtskonvention 30 Jahre alt. Vor diesem Hintergrund findet in Deutschland ein wichtiger politischer Prozess statt: die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD sich dazu bekannt, die Kinderrechte in dieser Legislaturperiode ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine Bund-Länder Arbeitsgruppe erarbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag. Doch es bleibt wichtig, jetzt weiter Druck zu machen, damit aus dem Vorhaben auch Wirklichkeit wird!

Bitte unterstützen Sie dazu unsere Social-Media-Aktion am 22. Mai! Gemeinsam mit rund 50 weiteren Organisationen möchten wir der Politik die Wichtigkeit der Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung zurufen und das Vorhaben auch allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bekannt machen!

So unkompliziert sind Sie dabei:

  1. Vervollständigen Sie den Satz Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…
  2. Setzen Sie diesen Satz am 22. Mai 2019 online – auf Facebook, auf Twitter, auf Instagram oder wo Sie sonst auf Social Media unterwegs sind!
  3. Bitte verwenden Sie dabei die Hashtags #KinderrechteinsGrundgesetz und/oder #kigg19
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz.
© Deutsches Kinderhilfswerk

Hier finden Sie die fünf wichtigsten Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören:

  1. Kinder stärken. Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder die Pharmaindustrie haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
  2. Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben.
  3. Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen.
  4. Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese aber lassen sich bisher nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein?
  5. Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Doch Kinder sind – genau wie Sie und ich – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft widerfinden – im deutschen Grundgesetz – sollte ganz selbstverständlich sein.

Weitere Informationen zur Aktion und zur Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz“ finden Sie hier. Und jetzt lassen Sie uns zusammen loslegen!

Posten Sie am 22. Mai den vervollständigten Satz
#KinderrechteInsGrundgesetz, damit…
#KIGG19
Wir freuen uns darauf!