Das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – begrüßt den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition der Kinder in Deutschland zu stärken.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte gestern angekündigt, eine entsprechende Initiative in die kommende Bundesratssitzung am 31. März einzubringen.

Die Zeit ist reif, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und damit ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben.

 

Nimm dir dein Lieblingsrecht! Der Kinderrechte-Abreißzettel macht sich auch im Fahrstuhl gut. © UNICEF/DT2016-42531

 

Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte.

Aus Sicht des Aktionsbündnis Kinderrechte ist eine Grundgesetzänderung vor allem auch deshalb wichtig, weil sie die aktuelle Rechtsprechung nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen auf eine stärkere Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichten würde.

Dazu hat das Aktionsbündnis einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, der hier abzurufen ist. Die Kinderrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Grundgesetzänderung kommt.